Welche AEG-Altaktionäre haben aufgrund des OLG-Beschlusses einen Anspruch gegen die Daimler AG?
Anspruch auf die erhöhte Ausgleichszahlung haben alle AEG-Altaktionäre, die nicht oder zunächst nicht von dem Abfindungsangebot aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Gebrauch gemacht oder das parallel hierzu durchgeführte freiwillige Kaufangebot angenommen, sondern ihre AEG-Aktien behalten haben, längstens bis zur letzten Ausschüttung einer Daimler-Dividende vor der Verschmelzung der AEG AG auf Daimler-Benz AG, also längstens bis zur Dividendenzahlung der Daimler-Benz AG in 1995 für das Jahr 1994 (Für 1995 hat Daimler keine Dividende gezahlt).
Anspruch auf zusätzliche Daimler-Aktien haben alle AEG Altaktionäre, die das ursprüngliche Umtauschangebot oder das erweiterte Umtauschangebot vom 31. Januar 1998 oder das Umtauschangebot aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bis zum 12. April 2010 angenommen haben.
Anspruch auf Dividendenkompensation für die zusätzlichen Daimler-Aktien haben AEG-Altaktionäre, die vor oder nach der Verschmelzung der AEG auf die damalige Daimler-Benz AG bereits umgetauscht haben.
Einzelheiten zur Anspruchsberechnung wurden am 12.2.2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.