Fragen & Antworten zum AEG Spruchverfahren
Worum ging es in dem Verfahren?
Im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ehemaligen Daimler-Benz AG und der AEG AG aus dem Jahr 1988 war für die außenstehenden AEG-Aktionäre eine Abfindung in Gestalt eines Angebots zum Umtausch ihrer AEG-Aktien in Daimler-Benz-Aktien im Verhältnis 5 : 1 vorgesehen. Für verbleibende AEG-Aktionäre sah der Vertrag eine Ausgleichszahlung für entgangene AEG-Dividende in Höhe von 20 % der jeweils im gleichen Jahr ausgeschütteten Daimler-Benz-Dividende vor.
Was besagt die Entscheidung des OLG?
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vorgesehene Abfindung von 5 AEG-Aktien für eine Daimler-Benz Aktie auf 2,9 AEG-Aktien für eine Daimler-Benz-Aktie und die Ausgleichszahlung von 20% auf 34,5 % der Daimler-Benz-Dividende erhöht.
Welche AEG-Altaktionäre haben aufgrund des OLG-Beschlusses einen Anspruch gegen die Daimler AG?
Anspruch auf die erhöhte Ausgleichszahlung haben alle AEG-Altaktionäre, die nicht oder zunächst nicht von dem Abfindungsangebot aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Gebrauch gemacht oder das parallel hierzu durchgeführte freiwillige Kaufangebot angenommen, sondern ihre AEG-Aktien behalten haben, längstens bis zur letzten Ausschüttung einer Daimler-Dividende vor der Verschmelzung der AEG AG auf Daimler-Benz AG, also längstens bis zur Dividendenzahlung der Daimler-Benz AG in 1995 für das Jahr 1994 (Für 1995 hat Daimler keine Dividende gezahlt).
Anspruch auf zusätzliche Daimler-Aktien haben alle AEG Altaktionäre, die das ursprüngliche Umtauschangebot oder das erweiterte Umtauschangebot vom 31. Januar 1998 oder das Umtauschangebot aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bis zum 12. April 2010 angenommen haben.
Anspruch auf Dividendenkompensation für die zusätzlichen Daimler-Aktien haben AEG-Altaktionäre, die vor oder nach der Verschmelzung der AEG auf die damalige Daimler-Benz AG bereits umgetauscht haben.
Einzelheiten zur Anspruchsberechnung wurden am 12.2.2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Kennt Daimler die anspruchsberechtigten Aktionäre?
Es handelte sich bei den AEG-Aktien um sog. Inhaberpapiere. Daimler kennt die anspruchsberechtigten Aktionäre nicht. AEG-Altaktionäre müssen sich deshalb an ihre Depotbanken wenden.
Wie erfolgt die Abwicklung der Ansprüche und an wen muss man sich diesbezüglich wenden?
Die Abwicklung erfolgt über die Depotbanken. Die Berechtigten wenden sich bitte an das Kreditinstitut, bei dem Sie ihr Depot unterhalten bzw. zum Zeitpunkt des Umtauschs von AEG in Daimler-Benz Aktien oder zum Zeitpunkt der Verschmelzung der AEG AG auf die Daimler-Benz AG unterhalten haben.
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