Vergütung Aufsichtsrat
Die Vergütung des Aufsichtsrates wird in der Satzung des Unternehmens durch die Hauptversammlung festgelegt.
Die Satzung des Unternehmens sieht vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats zusätzlich zu einem Auslagenersatz nach Abschluss des Geschäftsjahres ein festes Honorar erhalten. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld für jede Sitzung des Aufsichtsrats, an der sie teilnehmen.
Weitere Informationen zur Vergütung des Aufsichtsrates:
(aus: Geschäftsbericht 2010, pdf-Datei 29 kB)
(pdf-Datei 176 kB)
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