Aktionärsstruktur
Aktionärsstruktur nach Inhaberschaft 06.02.2012
06.02.2012
nach Inhaberschaft in Prozent des Grundkapitals
Kuwait
6,9%
Aabar Investments*
3,1%
Renault/Nissan**
3,1%
Institutionelle Investoren
66,5%
Private Investoren
20,4%
Summe
100,0%
* 9,04% einschließlich der Aktien, die in Verbindung mit Finanztransaktionen an Dritte verliehen wurden und auf die Aabar einen Rücklieferungsanspruch hat.
** jeweils 1,55 %
 
Aktionärsstruktur nach Region 06.02.2012
06.02.2012
nach Region in Prozent des Grundkapitals
 
Deutschland
32,9%
Europa, ohne Deutschland
36,9%
USA
17,9%
Kuwait
6,9%
Verein. Arab. Emirate*
3,1%
Asien
2,6%
Sonstige
0,3%
Summe
100,0%
* 9,04% einschließlich der Aktien, die in Verbindung mit Finanztransaktionen an Dritte verliehen wurden und auf die Aabar einen Rücklieferungsanspruch hat.
 
Grundkapital in Aktien
06.02.2012
 
1.066.345.732
 
Im Falle einer mehrstufigen Beteiligungsstruktur auf Seiten eines Investors unterliegt jede Stufe seiner Beteiligungskette der Verpflichtung zur Mitteilung des Erreichens, des Über- oder Unterschreitens der gesetzlichen Meldeschwellen für bedeutende Stimmrechtsanteile nach §§ 21 ff des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Erwirbt z. B. ein Investor 3 % der Stimmrechte an der Daimler AG nicht selbst, sondern über eine Enkelgesellschaft, so müssen Mutter-, Tochter- und Enkelgesellschaft das Erreichen der gesetzlichen 3%-Schwelle melden, obwohl dieser Investor nicht 9 %, sondern effektiv nur 3 % hält. An der entsprechenden Meldung ist dies daran zu erkennen, dass die Meldungen der Mutter- und der Tochtergesellschaft auf die Zurechnung des von der Enkelgesellschaft gehaltenen Bestandes verweisen (§ 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder § 22 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 6 WpHG). Die Veröffentlichung des Emittenten muss sich strikt an den Inhalt der Mitteilung des Investors halten.
 
Am 01.02.2012 trat eine Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) in Kraft, die die Mitteilungspflichten von Investoren bei Erreichen, Über- und Unterschreiten gesetzlicher Meldeschwellen für bedeutende Stimmrechtsanteile auf weitere (Finanz-) Instrumente ausdehnt. Diese verschärfte Transparenzpflicht kann zu einer Erhöhung der Zahl der Stimmrechtsmitteilungen führen.

Wir sind uns bewusst, dass der Inhalt solcher Stimmrechtsmitteilungen und Veröffentlichungen nur schwer nachzuvollziehen ist. Er ist jedoch vom Gesetz so vorgegeben. Abweichungen begründen eine Ordnungswidrigkeit, für die hohe Bußgelder angedroht sind.
 
2012
 
11.05.2012
07.05.2012
03.05.2012
20.04.2012
19.04.2012
19.04.2012
18.04.2012
17.04.2012
17.04.2012
16.04.2012
16.04.2012
11.04.2012
29.03.2012
27.03.2012
19.03.2012
16.03.2012
16.03.2012
15.03.2012
08.02.2012
31.01.2012
2006
keine Mitteilungen 

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