Aktienrückkauf
Die Hauptversammlung der Daimler AG hat am 14. April 2010 beschlossen:
Die Gesellschaft ist ermächtigt, bis zum 13. April 2015 Aktien der Gesellschaft zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der am
3. März 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Punkte 6 und 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Daimler AG. Die Verwendung eigener Aktien kann im Rahmen der Ermächtigungsbeschlüsse unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Die eigenen Aktien können auch eingezogen werden.

Bei der Ermächtigung handelt es sich um einen Vorratsbeschluss.
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