Diese Erklärung ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts der Daimler AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 3 HGB sind die Angaben nach § 289 a HGB nicht in die Prüfung durch den Abschlussprüfer einbezogen.
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Daimler AG gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010
Vorstand und Aufsichtsrat der Daimler AG erklären, dass den Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« in der Kodex-Fassung vom 26. Mai 2010, vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemacht im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 2. Juli 2010, seit der letzten Entsprechenserklärung vom Mai 2011 mit nachfolgend dargestellten Ausnahmen entsprochen wurde und wird.
1. Selbstbehalt bei der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat
(Ziffer 3.8 Abs. 3).
Die Directors & Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) der Daimler AG erstreckt sich auch auf die Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Versicherungsschutz besteht nicht bei vorsätzlichen Handlungen und Unterlassungen sowie wissentlichen Pflichtverletzungen. Für fahrlässig begangene Pflichtverletzungen ist ein Selbstbehalt für die Aufsichtsratsmitglieder in Höhe von 50% der jeweiligen jährlichen Vergütung vereinbart.
Da die Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats auf eine fixe Vergütung ohne erfolgsabhängige Bestandteile beschränkt ist, würde die Festlegung eines Selbstbehalts für Aufsichtsratsmitglieder in Höhe des Eineinhalbfachen der fixen jährlichen Vergütung im Vergleich zu den Mitgliedern des Vorstands, deren Vergütung aus fixen und erfolgsabhängigen Bestandteilen besteht, wirtschaftlich betrachtet zu einem unverhältnismäßigen Ergebnis führen. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat für seine Mitglieder einen Selbstbehalt in Höhe von 50% der jeweiligen jährlichen Vergütung beschlossen, der im Verhältnis zur Gesamtvergütung den gesetzlichen Pflichtselbstbehalt für Vorstandsmitglieder übersteigt.
2. Ausgestaltung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
(Ziffer 5.4.6 Abs. 2, Satz 1).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Daimler AG erhalten eine angemessene Vergütung, die fixe und funktionsbezogene Bestandteile sowie ein Sitzungsentgelt enthält. Für das einzelne Mitglied ist durch die Satzung ein Grundbetrag festgelegt. Dieser erhöht sich bei Übernahme des Vorsitzes bzw. des stellvertretenden Vorsitzes im Aufsichtsrat sowie bei Mitgliedschaft in einem Ausschuss unter besonderer Berücksichtigung des Vorsitzes im Prüfungsausschuss entsprechend dem jeweiligen Verantwortungsbereich. Dieses System der funktionsbezogenen Vergütung wird der überwachenden Aufgabe der Aufsichtsratsmitglieder nach unserer Auffassung auch deshalb besser gerecht als eine erfolgsabhängige Vergütung, weil so potenzielle Interessenkonflikte bei Entscheidungen des Aufsichtsrats, die Einfluss auf Erfolgskriterien haben könnten, ausgeschlossen sind. Eine erfolgsabhängige Vergütung erfolgt daher nicht.
Stuttgart, im Dezember 2011
Der Aufsichtsrat Der Vorstand